1 / 17Ihr neues Zuhause oder sichere Kapitalanlage – sanierte Wohnung mit Balkon in gefragter Innenstadtlage
Objektbeschreibung
Diese vollständig sanierte Eigentumswohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses mit neun Parteien. Ob als neues Zuhause für die Familie, als großzügige Wohnung für Paare oder als attraktive Kapitalanlage mit bestehendem Mietverhältnis – diese Immobilie bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Die Wohnung überzeugt durch einen durchdachten Grundriss mit vier flexibel nutzbaren Zimmern. Ein großzügiger Balkon, von der Küche aus erreichbar, bietet Freiraum in den warmen Monaten. Zusätzlichen Stauraum bieten ein eigenes Kellerabteil sowie ein separater Speicherraum im Dachgeschoss. Das helle Badezimmer ist mit einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet. Die Wohnung wurde 2021 komplett saniert und ist aktuell vermietet – ideal als sofort rentierliche Kapitalanlage.
Ausstattung
- ✓Balkon (von Küche erreichbar)
- ✓Badewanne
- ✓Gäste-WC
- ✓Tageslichtbad mit Waschmaschinenanschluss
- ✓Kellerabteil
- ✓Speicher im Dachgeschoss
- ✓Komplett saniert 2021
- ✓Aktuell vermietet
Lage & Umgebung
Die Immobilie befindet sich in zentraler und gleichzeitig angenehm ruhiger Lage von Aschaffenburg, nur wenige Gehminuten vom idyllischen Schöntalpark sowie der lebendigen Fußgängerzone entfernt. Aschaffenburg überzeugt durch seine gelungene Kombination aus wirtschaftlicher Stärke, hoher Lebensqualität und historischem Ambiente. Kitas, Grundschule und weiterführende Schulen sind fußläufig erreichbar. Der ICE-Bahnhof ermöglicht schnelle Verbindungen ins überregionale Bahnnetz. Über die A3 sind Frankfurt und Würzburg in ca. 30 Minuten erreichbar.
Lage & Standort
Die Kartenmarkierung zeigt die ungefähre Lage des Objekts.
Hinweis gemäß Geldwäschegesetz (GwG)
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Stiftsberg Immobilien eGbR nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 GwG dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen benötigen wir einen Handelsregisterauszug. Die Kopien werden fünf Jahre aufbewahrt. Als unser Vertragspartner haben Sie eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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