1 / 26Schönes Einfamilienhaus mit moderner Sanierung – sofort bezugsfrei
Objektbeschreibung
Das gepflegte Einfamilienhaus aus dem Jahr 1950 verbindet soliden Charme mit zeitgemäßem Wohnkomfort. Im Jahr 2014 wurde die Immobilie umfassend saniert und präsentiert sich heute in einem einladenden Zustand. Auf ca. 135 m² Wohnfläche bietet das Haus ausreichend Platz für Paare oder Familien. Die gute Raumaufteilung schafft eine angenehme Wohnatmosphäre mit hellen, freundlichen Räumen und vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten. Das ca. 322 m² große Grundstück ist pflegeleicht angelegt und bietet Platz für Gartenliebhaber, eine Terrasse oder einen Spielbereich für Kinder. Besonders hervorzuheben sind die im ganzen Haus verbauten Schallschutzfenster, die trotz zentraler Lage für ein ruhiges Wohnambiente sorgen. Eine Außendämmung wurde ebenfalls 2014 angebracht. Die Beheizung erfolgt über eine Gasheizung. Das Haus ist vollunterkellert.
Ausstattung
- ✓Gäste-WC
- ✓Keller (vollunterkellert)
- ✓Garage / Stellplatz
- ✓Garten ca. 322 m²
- ✓Schallschutzfenster (im ganzen Haus)
- ✓Außendämmung 2014
- ✓Vollsanierung 2014
- ✓Gasheizung
Lage & Umgebung
Nilkheim ist ein Stadtteil von Aschaffenburg, westlich der Stadt gelegen, am schönen historischen Park Schönbusch direkt neben dem Main. Durch Fahrrad- und Wanderwege am Main entlang besitzt der Standort einen hohen Freizeitwert. Nilkheim hat eine gute Infrastruktur – alle Dinge des täglichen Lebens sind auf kurzem Weg zu erreichen. Ein Kindergarten und eine Grundschule sind vor Ort. Die BAB A3 nach Frankfurt sowie nach Würzburg sind in wenigen Minuten erreichbar. Eine Buslinie direkt vor dem Haus bringt Sie komfortabel nach Aschaffenburg.
Lage & Standort
Die Kartenmarkierung zeigt die ungefähre Lage des Objekts.
Hinweis gemäß Geldwäschegesetz (GwG)
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Stiftsberg Immobilien eGbR nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 GwG dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen benötigen wir einen Handelsregisterauszug. Die Kopien werden fünf Jahre aufbewahrt. Als unser Vertragspartner haben Sie eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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